Häufige Fragen
Die nächste Kinderstadt findet vom 19.-24. Oktober 2025 in Wuppertal statt.
Die KjG-Kinderstadt 2025 findet im Schulzentrum-Süd in Wuppertal statt.
Die KjG-Kinderstadt richtet sich an Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren.
Teilnehmen können insgesamt 200 Kinder. 120 der 200 Plätze sind für Kinder vorbehalten, die Mitglied der KjG im Diözesanverband Köln sind. Die restlichen 80 Plätze sind für Kinder, die im Ausrichtungs-Ort Wuppertal wohnen.
Weitere Informtionen zur Anmeldung erfahrt ihr in Kürze hier.
ACHTUNG: Anmeldungen, die vor dem offiziellen Start der Anmeldephase eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Kinderstadt wird vom Diözesanverband der KjG im Erzbistum Köln veranstaltet. Organisiert und durchgeführt wird die Aktion von einer Projektgruppe der KjG und zusätzlich rund 100 Helfer*innen vor Ort.
Die Kinder können wählen, ob sie mit Übernachtung an der Kinderstadt teilnehmen möchten oder ob sie nur tagsüber kommen wollen und zu Hause schlafen. In beiden Fällen bezieht sich die Teilnahme auf die kompletten sechs Tage, d.h. eine tageweise Teilnahme ist nicht möglich. Die Art der Teilnahme wird mit der Anmeldung festgelegt.
Morgens kommen alle Tageskinder um 8.00 Uhr an und werden von ihren Gruppenbetreuer*innen beim gemeinsamen Frühstück in Empfang genommen. Anschließend erhalten die Tageskinder beim Kinderstadtamt ihre Bürger*innenausweise. Die Agentur für Arbeit öffnet für alle Kinder gleichzeitig und der Tag in der Kinderstadt beginnt.
Abends endet der Kinderstadttag für die Tageskinder vor dem Abendessen um 18 Uhr. Die Tageskinder hinterlegen ihre Ausweise beim Kinderstadtamt und können dann von ihren Eltern dort abgeholt werden bzw. mit Erlaubnis der Eltern alleine nach Hause gehen.
Alle Kinder, die sich entschieden haben, zu Hause zu übernachten, werden wie die anderen Kinder auch in mehrere Gruppen zusammengefasst und bekommen 1-2 Bezugsbetreuer*innen. Diese kümmern sich tagsüber um die Kinder und helfen ihnen bei Bedarf, sich in der Kinderstadt zurecht zu finden.
Damit es allen Kindern möglich ist bei der Kinderstadt dabei zu sein, versuchen wir die Kosten so gering wie möglich zu halten. Daher kann für jedes Kind entschieden werden, welcher Teilnehmer*innen-Betrag gezahlt wird: 60€, 120€ oder 160€.
Wer mit weniger Geld auskommen muss, zahlt einen vergünstigten Beitrag. Wer andere Kinder unterstützen möchte, zahlt einen erhöhten Beitrag. Der Beitrag ist unabhängig davon, ob du in der Kinderstadt übernachtest oder nicht.
Der niedrigste Teilnahmebeitrag deckt lediglich die Verpflegungskosten für die Woche, insgesamt rechnen wir mit ca. 400€ Ausgaben pro Kind. In der vergangenen Kinderstadt 2022 konnten diese Kosten durch höhere Zuschüsse aus dem „Aufholen nach Corona“-Paket decken. Da dies in diesem Jahr nicht der Fall ist, haben wir die Teilnahmebeiträge angehoben.
Ganz einfach! Sowohl für Übernachtungskinder als auch für Tageskinder gibt es drei Beitragsmöglichkeiten.
Sie entscheiden einfach bei der Anmeldung, welchen Beitrag sie bezahlen möchten.
Wir gehen davon aus, dass jede*r für sich selbst am besten einschätzen kann, was er*sie bezahlen kann und verlangen keinerlei Nachweise oder Erklärungen für Ihre Entscheidung.
Sobald Sie eine Anmeldebestätigung erhalten haben, überweisen Sie einfach den jeweiligen Beitrag auf das in dem Bestätigungsschreiben angegebenem Konto.
Wenn der ermäßigte Beitrag ein Hindernis für die Teilnahme ihres Kindes an der KjG-Kinderstadt darstellen sollte, dann melden sie sich bei uns und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Die An- und Abreise muss von den Kindern bzw. deren Eltern oder – falls die Teilnahme von einer KjG-Pfarrei koordiniert wird – von deren KjG-Pfarrei selbst organisiert werden.
Nein. Alle interessierten Teilnhemer*innen müssen sich einzeln über unsere Mitgliederdatenbank (Mida) anmelden.
Im September erhalten Sie per Post ein Schreiben von uns mit allen wichtigen Informationen zur KjG-Kinderstadt (Zeitplan, Packliste, etc.) und eine Infobroschüre für Ihr Kind mit Beschreibungen aller möglichen Berufe in der KjG-Kinderstadt sowie den aktuell geltenden Stadtregeln und dem Grundgesetz der KjG-Kinderstadt.
Zu Beginn werden die Kinder in kleinere Gruppen von je 12-15 Kindern aufgeteilt und 1-2 Bezugsbetreuer*innen zugeordnet. Die Bezugsbetreuer*innen helfen den Kindern, sich im Alltag zurechtzufinden, kümmern sich um Probleme und sorgen für einen wertschätzenden Umgang innerhalb der Gruppe. Die Bezugsbetreuer*innen treffen sich mehrmals täglich mit den Kindern, gehen als Gruppe zu den Mahlzeiten und kümmern sich um die Kinder während der Schlafenszeiten.
Zusätzlich zu den Bezugsbetreuer*innen gibt es in jedem Betrieb der Kinderstadt mindestens eine Leitungsperson, um die dort arbeitenden Kinder einzuarbeiten und zu unterstützen.
Die Betreuer*innen sind in der Regel zwischen 16 und 35 Jahren alt und Mitglied in der KjG. Sie sind ausgebildete KjG-Gruppenleiter*innen und die meisten von ihnen haben schon Erfahrung in der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern. Alle Helfer*innen haben sich im Vorfeld mit dem Konzept der KjG-Kinderstadt vertraut gemacht und eine Schulung zur Prävention von sexualisierter Gewalt absolviert sowie ein erweitertes Führungszeugnis eingereicht.
Bei der Einteilung der Kinder achten wir zunächst darauf, ob ein Kind mit oder ohne Übernachtung an der Kinderstadt teilnimmt und teilen die Kinder entsprechend dieser Unterscheidung in geschlechtergetrennte Gruppen auf. Bei der Zusammenstellung der Gruppen ist nach dem Geschlecht vor allem das Alter der Kinder relevant, da Achtjährige einer intensiveren Betreuung als Zwölfjährige bedürfen.
In einer untergeordneten Kategorie achten wir auf den Wohnort bzw. die Pfarreizugehörigkeit der Kinder und versuchen auf die Wünsche einzugehen, die bei der Anmeldung angegeben werden können.
Im Prinzip alles, was zum Leben in einer richtigen Stadt dazugehört: Die Kinder können arbeiten gehen, sich politisch engagieren, essen gehen, sich selbständig machen oder sich bei einem der Spiel- und Spaßangebote vergnügen.
Die Kinder entscheiden selbst, was sie machen möchten und können ihren Tagesablauf selbst gestalten. Sie können morgens bei der Post arbeiten, nachmittags in der Schreinerei und am nächsten Tag die Kinderstadtzeitung mitgestalten. Sie können auch für das Amt des*der Bürgermeister*in kandidieren oder Schauspieler*in sein und bei einer Theateraufführung mitmachen.
Für alle Kinder, die in der Schule übernachten gibt es von 19:00 bis 21:00 Uhr ein extra Abendprogramm in der Kinderstadt. Die Kinder haben z.B. die Möglichkeit, im Edel-Restaurant zu essen, ins Theater zu gehen oder sich etwas Schönes zu kaufen, das tagsüber in der Kinderstadt hergestellt wurde.
Zusätzlich gibt es an einzelnen Abenden noch Sonderaktionen wie z.B. eine Lesung eines*einer Kinderbuchautor*in, eine Kinderdisco oder den Staatsempfang am Mittwochabend, bei dem Politiker*innen aus z.B. Wuppertal und dem Landtag in die Kinderstadt eingeladen sind, um mit den Kindern über politsche Themen ins Gespräch zu kommen.
Um 21 Uhr endet das Nachtleben in der Kinderstadt und die Kinder machen sich innerhalb ihrer Gruppen bettfertig. Um 22 Uhr liegen dann alle Kinder in ihren Schlafsäcken.
Jein. Die Kinderstadt ist nur für Kinder und unterstützende Erwachsene, also die Helfer*innen, zugänglich. Alle Eltern sind herzlich eingeladen, die KjG-Kinderstadt zu besuchen und auf einen Kaffee und ein Stück Kuchen im Elterngarten vorbeizuschauen. Dort können sie auch an einer der täglich stattfindenden Stadtführungen teilnehmen und ihren Kindern einen Brief schreiben, der per Kinderstadt-Post an ihr Kind zugestellt wird. Unser Elterngarten ist wie folgt geöffnet: Montag-Donnerstag von 09:00-12.30 Uhr sowie von 14:00-17.30 Uhr; Freitag von 09:00-12.30 Uhr
Nein. Die Kinder dürfen sich innerhalb der festgelegten Räumlichkeiten frei bewegen und selbst entscheiden, welchen Job sie machen möchten. Sie dürfen aber nicht ohne Erlaubnis das Schulgelände verlassen.
Für die Übernachtung benötigt jedes Kind einen Schlafsack, ein Kissen und eine Unterlage (Isomatte oder Luftmatratze). Ansonsten müssen die Kinder nur die üblichen Dinge mitnehmen, die sie für sechs Tage brauchen (Waschzeug, Anziehsachen zum Wechseln, Turnschuhe, Regenzeug, etc.). Im Semptember bekommen alle teilnehmenden Kinder noch eine detaillierte Packliste zugeschickt.
Für die KjG-Kinderstadt müssen die Kinder weder Verpflegung noch Taschengeld einpacken. Die Übernachtungskinder bekommen Frühstück, Mittag- und Abendessen in der KjG-Kinderstadt. Die Kinder, die zu Hause schlafen, nehmen am Frühstück und Mittagessen teil.
In der KjG-Kinderstadt können mit den verdienten „Tacken“ (unsere Kinderstadt-Währung) Süßigkeiten, Snacks und Getränke erworben werden. Es gibt keine Wechselstube oder ähnliches: Euro sind in der KjG-Kinderstadt also völlig wertlos!
Um Mitglied in der KjG zu werden, müssen sich die Kinder bei einer KjG vor Ort anmelden. Die nächste KjG-Pfarrei in Ihrer Nähe und die dortigen Ansprechpersonen erfahren Sie auf Nachfrage unter info@kjg-koeln.de
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in der KjG wird von den Pfarreien selbst festgesetzt und varriert in der Regel zwischen 25 und 50 Euro pro Jahr.